SPRACHE
Selbst im Herbst 2025 wurde ernsthaft darüber berichtet, ein westlicher Sondergesandter habe der Ukraine nahegelegt, Donezk abzutreten – unter anderem mit dem Hinweis auf die russische Sprache und die kulturelle Nähe der Region zu Russland.
Allein dass dieses Argument möglich ist, zeigt, wie tief eine Verwechslung reicht.
Sprache ist kein Territorium.
Russischsprachig heißt nicht russisch. Und schon gar nicht russländisch. Sprachräume sind keine Besitzstände. Wer aus einer gesprochenen Sprache einen territorialen Anspruch ableitet, macht aus Menschen bewegliches Inventar und aus Sprache einen Grenzstein.
Dabei beweist die Sprache eines Menschen zunächst nur eines: welche Sprache er spricht.
Dass Russisch im Donbas dominant wurde, ist kein Beweis russischer Staatlichkeit. Die Sprachlandschaft der Region entstand über lange Zeit – durch Industrialisierung, Zuwanderung, Urbanisierung und auch durch Phasen staatlicher Russifizierung. Ukrainisch wurde zurückgedrängt, während Russisch Zugang zu Verwaltung, Bildung, Aufstieg und dem größeren politischen Raum versprach.
Der heutige Sprachgebrauch ist deshalb kein Plebiszit über die Vergangenheit. Und schon gar keines über die Zukunft.
Gerade hier wird Geschichte gefährlich, wenn man ihr Ergebnis nachträglich zu ihrem Recht erklärt. Würde man die Folgen früherer Machtpolitik später als Begründung neuer territorialer Ansprüche anerkennen, müsste Russifizierung nur lange genug erfolgreich sein, um irgendwann Territorium zu legitimieren.
Die Verdrängung würde ihren eigenen Rechtstitel erzeugen.
Minderheitenrechte schaffen aber kein territoriales Erwerbsrecht für einen Nachbarstaat. Die Grenzen der Ukraine wurden international anerkannt. Auch von Russland.
Ein russischsprachiger Ukrainer muss deshalb nichts erklären. Er muss nicht beweisen, dass er ukrainisch genug ist, und er muss nicht Ukrainisch sprechen, um Bürger seines Landes zu sein. Seine Sprache verändert nicht die Grenze seines Staates.
Sprache gehört den Menschen, nicht den Staaten. Sie ist Erinnerung, Herkunft, Alltag, manchmal Heimat. Aber sie ist kein Eigentumstitel.
Nach einer anderen Logik ließe sich die Welt kaum noch begrenzen. Sprachen wandern, vermischen sich, überleben Grenzen und Reiche. Menschen sprechen Englisch, ohne Briten zu sein, Spanisch, ohne Spanier zu sein, Französisch, ohne Frankreich zu gehören.
Erst wenn Sprache politisch in Besitz genommen wird, verändert sich ihre Funktion. Dann wird aus Nähe Zugehörigkeit, aus Zugehörigkeit Zuständigkeit, aus Zuständigkeit Schutz und aus Schutz schließlich Anspruch.
Darin liegt die politische Brauchbarkeit des Russkij Mir. Die „Russische Welt“ muss nicht dort enden, wo die Russische Föderation endet. Sie kann überall dort behauptet werden, wo russische Sprache, Kultur, Geschichte oder Erinnerung vorhanden sind.
Die Sprache selbst tut das nicht. Sie wird dafür beansprucht.
Gerade die Ukraine hat gezeigt, wie wenig Sprache über politische Loyalität entscheidet. Millionen Menschen sprachen und sprechen Russisch, ohne sich deshalb als Teil Russlands zu verstehen. Russischsprachige Ukrainer verteidigen ihr Land gegen Russland.
Manche tun es auf Russisch.
Eigentlich müsste dieser eine Umstand genügen. Er trennt, was die imperiale Erzählung zusammenführen will: Sprache und Staat, kulturelle Nähe und politische Zugehörigkeit.
Das Russische selbst kennt dafür sogar eine Unterscheidung. Russkij und rossijskij sind nicht dasselbe. Das eine kann Sprache, Kultur und ethnische Zugehörigkeit bezeichnen, das andere die staatliche Zugehörigkeit zur Russischen Föderation. Politisch wird diese Trennung immer wieder verwischt.
Dabei liegt gerade die Freiheit einer Sprache darin, dass sie niemandem gehört. Sie kann von einem Menschen zum anderen wandern, Grenzen und Generationen überleben, sich verändern und vermischen. Kein Staat erwirbt dadurch ein Recht auf die Orte, an denen sie gesprochen wird.
Vielleicht ist das die einfachste Antwort auf Donezk.
Für die staatliche Zugehörigkeit entscheidet nicht, welche Sprache dort gesprochen wird.
Sprache kann Grenzen überschreiten, ohne sie zu verschieben.
Ein Staat darf ihr nicht folgen.