BESITZ ALS WAFFE

In Russland erschien mir das Fremde oft verdächtig – solange man es nicht besitzen oder kaufen konnte.

Ich erinnerte mich an Einkäufe, die ich oft genug erlebt hatte. Rabatt anzunehmen schien manchen beinahe unter ihrer Würde. Man kaufte das Teuerste, das Beste, manchmal mit einer demonstrativen Gleichgültigkeit, die mich mehr beschäftigte als der Kauf selbst. Nicht: Wie schön. Sondern: Das können wir uns leisten.

Geld war dabei nicht nur Zahlungsmittel. Das Hinlegen der Scheine, später die Kreditkarte, schuf ein klares Verhältnis. Wer bezahlt, muss nicht bitten. Er entscheidet. Er nimmt.

Gleichzeitig war das Verhältnis zum Besitz in Russland über Generationen unsicher gewesen. Eigentum war entzogen, verstaatlicht, umverteilt und neu vergeben worden. Revolution, Kollektivierung, Enteignung, Privatisierung – immer wieder wechselte nicht nur, was jemand besaß, sondern auch die Ordnung, die entschied, ob er es besitzen durfte. Hinter dem Besitz stand deshalb immer auch die Frage, wer bestimmen konnte, wem etwas gehörte.

Ich fragte einmal einen Russen, auf wessen Grund das Haus stand, das er gebaut hatte.

„Vom Selsowjet gekauft“, sagte er.

Wer das Grundstück davor besessen hatte, wusste er nicht. Es gab einen Vertrag. Er hatte bezahlt. Nun gehörte es ihm.

Für ihn war die Sache klar. Sein Vertrag galt, und er erwartete, dass andere ihn respektierten. Niemand durfte kommen, den Zaun versetzen und erklären, ein Teil seines Grundstücks gehöre nun jemand anderem, weil sich die politische Lage verändert habe oder eine ältere Geschichte einen anderen Anspruch begründe.

Das wäre Willkür gewesen.

Diese Selbstverständlichkeit blieb mir im Gedächtnis. Besitz kann man nehmen. Eigentum verlangt etwas anderes. Es setzt voraus, dass auch der Anspruch des anderen gilt. Nicht weil man ihn sympathisch findet oder weil er stärker ist, sondern weil eine Ordnung existiert, die beide bindet.

Wo diese Anerkennung verschwindet, entscheidet wieder Macht.

Das galt nicht nur für Grundstücke. Auch Wissen konnte Besitz sein. Zugänge, Akten, Beziehungen, Informationen darüber, wer mit wem sprach und wer etwas brauchte. Was man wusste, konnte mehr wert sein als das, was man hatte. Fremdes musste dabei nicht verstanden werden. Es konnte genutzt, gekauft, kopiert oder angeeignet werden. Damit verlor es einen Teil seiner Fremdheit. Man musste ihm nicht vertrauen, wenn man darüber verfügen konnte.

Der Mann mit seinem Grundstück beschäftigte mich deshalb weiter. Nicht weil mit seinem Haus etwas nicht gestimmt hätte. Im Gegenteil. Für ihn war vollkommen selbstverständlich, dass sein Vertrag bindend war.

Warum sollte das bei anderen Verträgen anders sein?

Bei einem Grundstück versteht jeder sofort, was geschieht, wenn jemand kommt, den Zaun versetzt und erklärt, ein Teil gehöre jetzt ihm. Man würde nicht zuerst über Geschichte, Sicherheitsinteressen oder Einflusszonen sprechen. Man würde auf den Vertrag zeigen.

Bei Staaten wird dieselbe Frage plötzlich komplizierter. Dann erscheinen alte Karten, historische Ansprüche, Bevölkerungsgruppen, Sicherheitsinteressen und frühere Grenzen. Man beginnt zu erklären, warum das, was gestern noch dem anderen gehörte, heute vielleicht doch nicht ganz seines gewesen sei.

Dort wird Besitz zur Waffe. Nicht erst, wenn etwas genommen wird, sondern wenn der Anspruch des anderen nicht mehr dasselbe Gewicht besitzt wie der eigene.

Das Eigene verlangt Respekt. Das Fremde muss seinen Anspruch erst beweisen.

Ein Haus, ein Grundstück und eine Staatsgrenze sind nicht dasselbe. Hinter ihnen steht dennoch eine ähnliche Frage: Gilt eine Vereinbarung auch dann, wenn ich stark genug wäre, sie zu brechen?

Der Mann mit seinem Haus hätte darauf ohne Zögern geantwortet.

Sein Vertrag galt.

Eine Ordnung beginnt dort, wo man bereit ist, dem Vertrag des anderen dasselbe Gewicht zu geben wie dem eigenen.

Und sie endet dort, wo nur noch das Eigene zählt.